Eigenprüfung von Arbeitsmittel gemäß AM-VO (Arbeitsmittelverordnung)

Was erwartet Sie bei der Ausbildung Eigenprüfung von Arbeitsmittel gemäß AM-VO (Arbeitsmittelverordnung)

Laut dem Arbeitnehmer:innenschutzgesetz (ASchG) und dessen weiterführenden Gesetzen und Verordnungen schreibt der Gesetzesgeber die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln in periodischen Abständen von 12 Monaten (längstens alle 15 Monate) vor.

Immer mehr Arbeitgeber:innen entscheiden sich dazu betriebseigenes, fachkompetentes Personal mit dieser Aufgabe zu betrauen. 

Doch was bedeutet fachkompetent denn genau? Was darf überhaupt geprüft werden ? Bzw. wie und in welchem Umfang muss geprüft werden ? 

Welche Gesetze, Verordnungen und Normen sind hierbei zu beachten ? Und wie wird dies im Prüfbuch dann richtig dokumentiert ? 

Wissenswertes zur Ausbildung Eigenprüfung von Arbeitsmittel gemäß AM-VO (Arbeitsmittelverordnung

Sie werden theoretisch und praktisch optimal auf die Durchführung von wiederkehrenden Prüfung folgender Anlagen vorbereitet: 

*) Tore elektrisch und handkraftbetrieben
*) KFZ-Hebebühnen
*) Hubtische (außerhalb eines Schachts) 
*) Leitern (ausgenommen mechanische Leitern) 
*) Hebezeuge (nicht E-Kettenzüge bzw. E-Seilzüge) 

Zielgruppe

Personen, die mit der Eigenprüfung bzw. Prüfung von Arbeitsmitteln betraut sind

Voraussetzungen

keine 

 

SVS - Sicherheitshunderter


Alle Gewerbetreibenden, neuen Selbständigen und Freiberufler sowie landwirtschaftlichen Betriebsführer, die bei der SVS unfallversichert sind, können eine finanzielle Unterstützung von der SVS beantragen. Diese Unterstützung ist für die Teilnahme an ausgewählten Kursen oder Praxistrainings vorgesehen. Diese Kurse dienen der Förderung der Arbeitssicherheit bzw. Prävention von Unfällen.