Berater für Sicherheit und Gesundheit
Nach dem Gesetz ist die Fachkraft ein innerbetrieblicher Berater, der den Arbeitgeber in allen Fragen zur Sicherheit und Gesundheit unterstützt. Mit der Verordnung, BGBl. Nr. 277/1995 hat der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte (SFK) geregelt. Als Sicherheitsfachkraft darf nur tätig werden, wer die Fachausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Laut dem Arbeitnehmer:innenschutzgesetz und dessen anhängenden Verordnungen schreibt der Gesetzesgeber die Aus- und Durchführung der Arbeitssicherheit genau vor.
Die Sicherheitsvertrauenspersonen haben in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes die Arbeitnehmer:innen zu informieren, zu beraten und zu unterstützen - die Belegschaftsorgane zu informieren, zu beraten und mit ihnen zusammenzuarbeiten, in Abstimmung mit den Belegschaftsorganen die Interessen der Arbeitnehmer:innen gegenüber den Arbeitgeber:innen, den zuständigen Behörden und sonstigen Stellen zu vertreten und die Arbeitgeber:innen bei der Durchführung des Arbeitnehmer:innenschutzgesetzes zu beraten.