Berater für Sicherheit und Gesundheit
Nach dem Gesetz ist die Fachkraft ein innerbetrieblicher Berater, der den Arbeitgeber in allen Fragen zur Sicherheit und Gesundheit unterstützt. Mit der Verordnung, BGBl. Nr. 277/1995 hat der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte (SFK) geregelt. Als Sicherheitsfachkraft darf nur tätig werden, wer die Fachausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Laut dem Arbeitnehmer:innenschutzgesetz und dessen anhängenden Verordnungen schreibt der Gesetzesgeber die Aus- und Durchführung der Arbeitssicherheit genau vor.
Nebst den Präventivkräften (dieses sind Arbeitsmediziner:innen und Sicherheitsfachkräfte) tragen Sicherheitsvertrauenspersonen einen wichtigen Beitrag im Arbeitnehmer:innenschutz bei und arbeiten mit diesen Personen zusammen. Sie nehmen dabei die Rolle von Multiplikatoren ein.
In Ihrer Funktion informieren und unterstützen Sie die Arbeitnehmer:innen unter anderem in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Weiters beraten Sie die Arbeitgeber:innen bei der Durchführung des Arbeitnehmer:innenschutzgesetzes.