Pflege- und Sozialbetreuungsberufe

Fort- und Weiterbildungen

Fortbildungen

Hier bieten wir Ihnen ein breites Portfolio an Fortbildungen aus dem Pflege- und Sozialbetreuungsbereich. Unsere Angebote erstrecken sich in einem Umfang von 4 bis zu 140 Stunden. Durch den Besuch einer Fortbildung erweitern Sie Ihre Kenntnisse und erfüllen dabei die vorgeschriebene Fortbildungsverpflichtung.

Aktuelle Fortbildungsverpflichtungen

  • Diplom. Gesundheits- und Krankenpfleger:innen: 60 Stunden innerhalb von 5 Jahren
  • Pflegehelfer:innen bzw. Pflegeassistenten und -assistentinnen: 40 Stunden innerhalb von 5 Jahren
  • Diplomsozialbetreuer:innen: 32 Stunden innerhalb von 2 Jahren
  • Fachsozialbetreuer:innen: 32 Stunden innerhalb von 2 Jahren
  • Heimhelfer:innen sowie Alltagsbegleiter:innen: 16 Stunden innerhalb von 2 Jahren

 

Weiterbildungen

Weiterbildungen sind, im Gegensatz zu den Fortbildungen, nicht verpflichtend. Hier können Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie Pflege(fach)assistenten und -assistentinnen Lehrgänge zur Erweiterung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten absolvieren. Die Dauer einer Weiterbildung beträgt mindestens vier Wochen. Absolventen und Absolventinnen von Weiterbildungen haben die Möglichkeit, nach der Berufsbezeichnung die absolvierte Fachrichtung in Klammer als Zusatzbezeichnung anzuführen.

Welche Weiterbildungen für Ihr Berufsbild anerkannt sind, können Sie in der Gesundheits- und Krankenpflege-Weiterbildungsverordnung (GuK-WV) nachlesen.