Befähigte Person zur Prüfung von betriebsspezifischen Arbeitsmitteln
Was erwartet Sie bei der Ausbildung Befähigte Person zur Prüfung von betriebsspezifischen Arbeitsmitteln
Laut dem Arbeitnehmer:innenschutzgesetz (ASchG) und dessen weiterführenden Gesetzen und Verordnungen schreibt der Gesetzgeber die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln in periodischen Abständen von 12 Monaten (längstens alle 15 Monate) vor. Dieser Kurs widmet sich dem Schwerpunkt Anschlagmittel und Hebezeuge.
Wissenswertes zur Ausbildung Befähigte Person zur Prüfung von betriebsspezifischen Arbeitsmitteln
In diesem Kurs vermitteln wir Ihnen Inhalten aus den folgenden Themenbereichen:
I) Pflichten Arbeitgeber:in / Arbeitnehmer:in
II) Beinahe-Unfälle / Unfälle
III) Erste-Hilfe
IV) Gesetzliche Anforderungen an Arbeitsmittel
V) Anschlagen von Lasten
VI) Hebezeug Hebeschlinge
VII) Hebezeug Kette / Kettengehänge
VIII) Hebezeug Handkettenzug / Ratschenzug
IX) Elektro-Kettenzüge / Elektro-Seilzüge
Zielgruppe
Personen, die mit der Eigenprüfung bzw. Prüfung von Arbeitsmitteln betraut sind
Instandhaltungspersonal
Geschäftsführer:innen, leitende Angestellte
Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsvertrauenspersonen
Voraussetzungen
keine