Befähigte Person zur Prüfung von betriebsspezifischen Arbeitsmitteln

Was erwartet Sie bei der Ausbildung Befähigte Person zur Prüfung von betriebsspezifischen Arbeitsmitteln


Laut dem Arbeitnehmer:innenschutzgesetz (ASchG) und dessen weiterführenden Gesetzen und Verordnungen schreibt der Gesetzgeber die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln in periodischen Abständen von 12 Monaten (längstens alle 15 Monate) vor. Dieser Kurs widmet sich dem Schwerpunkt Anschlagmittel und Hebezeuge.


Wissenswertes zur Ausbildung Befähigte Person zur Prüfung von betriebsspezifischen Arbeitsmitteln


In diesem Kurs vermitteln wir Ihnen Inhalten aus den folgenden Themenbereichen:
I) Pflichten Arbeitgeber:in / Arbeitnehmer:in
II) Beinahe-Unfälle / Unfälle
III) Erste-Hilfe 
IV) Gesetzliche Anforderungen an Arbeitsmittel
V) Anschlagen von Lasten
VI) Hebezeug Hebeschlinge
VII) Hebezeug Kette / Kettengehänge
VIII) Hebezeug Handkettenzug / Ratschenzug 
IX) Elektro-Kettenzüge / Elektro-Seilzüge


Zielgruppe


Personen, die mit der Eigenprüfung bzw. Prüfung von Arbeitsmitteln betraut sind
Instandhaltungspersonal
Geschäftsführer:innen, leitende Angestellte
Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsvertrauenspersonen


Voraussetzungen
keine