Personalverrechner:in - Prüfung

Was erwartet Sie bei der Personalverrechnerprüfung:

Die Personalverrechner:innen-Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil zusammen.

Schriftliche BFI-Prüfung:

Diese besteht aus einer Klausur in Anlehnung an § 21 (2) BibuG 2014.

Dazu zählen neben der Personalverrechnung i.e.S., auch die gesetzlich vorgeschriebenen Fachbereiche E/A/R, Buchhaltung und Recht, soweit diese für die Ausübung in der Personalverrechnung relevant sind.

Die Klausurdauer beträgt 4 Stunden.

Mündliche BFI-Prüfung:

Diese besteht in Anlehnung an § 22 BibuG 2014 aus Prüfungsfragen zu den Gegenständen Personalverrechnung sowie Buchhaltung und Recht (soweit diese für die Personalverrechnung relevant sind).

Ein Antritt zur mündlichen Prüfung ist möglich wenn die schriftliche Klausur positiv absolviert wurde!

Hinweis: Prüfungsanmeldungen bitte spätestens drei Wochen vor der schriftlichen Prüfung!

Wissenswertes zur PV-Prüfung:

Ihr Plus: Die BFI Personalverrechner:innen-Prüfung

Die Prüfungsinhalte werden in Umfang und Niveau entsprechend den Anforderungskriterien des Bilanzbuchhaltungsgesetzes erstellt. Somit besitzen Sie nicht nur eine fachkundige Ausbildung, sondern erhalten mit dem BFI OÖ-Zeugnis auch ein objektives Qualitätssiegel für die Wirtschaft, welches Ihre Kompetenz bestätigt und Ihre Chancen am Arbeitsmarkt steigert!

Anstreben der Selbstständigkeit:

Wenn Sie sich als Personalverrechner:in selbstständig machen wollen, können Sie die schriftliche Prüfung per Gesetz im Nachhinein bei der Bilanzbuchhaltungsbehörde einreichen und einen Antrag auf Anerkennung stellen. Die Prüfung und die Entscheidung über die Anerkennung obliegt dann ausschließlich der Bilanzbuchhaltungsbehörde. Mündliche Prüfungen sind direkt bei einer Meisterprüfungsstelle abzulegen, da eine Anrechnung im Nachhinein per Gesetz nicht möglich ist. Hinweis: Bei Tätigkeit im Angestelltenverhältnis ist eine Anerkennung durch die Behörde NICHT erforderlich!

Voraussetzungen:

Einschlägige berufliche Praxis bzw. Nachweis über Absolvierung des BFI-Personalverrechner:innen- od. eines inhaltlich vergleichbaren Lehrganges.

Karrieremöglichkeiten Personalverrechner:in:

  • Personalverrechner:innen sind sehr gefragt auf dem Arbeitsmarkt. Es ist ein spannendes Berufsfeld und gerade in der Personalverrechnung gibt es sehr flexible Arbeitszeitmodelle.
  • Mit der BFI-Personalverrechner:innenprüfung signalisieren Sie für die Wirtschaft, dass Sie eine Prüfung mit einem hohen Qualitätsstandard abgelegt haben, die Ihr Fachwissen und Ihre Kompetenz widerspiegelt.
  • Mit entsprechender Praxis und entsprechend anerkannten Prüfung haben Sie zudem die Möglichkeit sich als Personalverrechner:in selbstständig zu machen.
  • Starten Sie durch, werden Sie zum Personalverrechnungsprofi und verwirklichen Sie Ihre Berufsziele!