Elektrotechnisch unterwiesene Person

Elektrotechnische Sicherheitsvorschriften - "Elektrotechnisch unterwiesene Person nach EN 50110-1"

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person ist eine Person, die durch Elektrofachkräfte ausreichend unterrichtet wurde, so dass sie Gefahren vermeiden kann, die von der Elektrizität ausgehen können. Dieser Kurs vermittelt Ihnen anhand eines ausgewählten Theorieteils und praxisnaher Übungen elektrotechnisches Basiswissen. Sie erwerben das Wissen über Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen im Niederspannungsbereich, lernen elektrotechnische Komponenten, Materialien und Werkzeuge kennen.

Kursteilnehmer/innen gelten im Sinne der ÖVE/ÖNORM EN 50110-1 Betrieb von elektrischen Anlagen als „Elektrotechnisch unterwiesene Personen“ und dürfen somit einfache wiederkehrende elektrotechnische Arbeiten wie zB. An- und Abklemmarbeiten im Rahmen der Instandhaltung vornehmen. Vorrausetzung hierfür ist eine entsprechende Unterweisung im Betrieb welche auch schriftlich dokumentiert ist. 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Durchführung weitergehender Arbeiten an elektrischen Anlagen Elektrounternehmen vorbehalten ist. Werden bei elektrischen Anlagen Mängel festgestellt, ist für deren Beseitigung jedenfalls ein Elektrounternehmen zuständig, welches auch in jedem Fall für die Ausstellung eines Anlagenprotokolls nach ÖVE EN 8001 herangezogen werden muss.

 

Inhalte:

  • Grundlagen und Grundgesetze der Elektrotechnik (Ohm’sches Gesetz, Leistungsberechnung)
  • Einfache elektrische Schaltungen und Schaltpläne
  • Schutzmaßnahmen nach OVE E 8101
  • Einfache Messungen an elektrischen Anlagen
  • Gefahren des elektrischen Stromes für den Menschen
  • Sicherheit und Erste Hilfe bei Elektrounfällen
  • Wichtige Normen, Richtlinien, gesetzliche Grundlagen, Sicherheitsvorschriften und umweltrelevante Vorschriften für die Elektrotechnik
  • Praktische Übungen

 

Am Ende des Kurses gibt es eine Prüfung zu den Inhalten um sicherzustellen, dass die unterwiesenen Inhalte verstanden wurden. 

Zielgruppe:

Personen ohne elektrotechnische Fachausbildung, die sich durch eine entsprechende Unterweisung im Betrieb zur "elektrotechnisch unterwiesenen Person" ausbilden lassen möchten (gemäß ÖVE-EN 50110).

 

Seit Jänner 2021 - Gültig für den SVS-Sicherheitshunderter

Alle Gewerbetreibenden, Neuen Selbständigen und Freiberufler sowie landwirtschaftlichen Betriebsführer, die bei der SVS unfallversichert sind, können sich ab heuer eine finanzielle Unterstützung von der SVS holen, wenn sie an ausgewählten Kursen oder Praxistrainings, BFI Elektrotechnisch unterwiesene Person zählt dazu, die der Förderung der Arbeitssicherheit bzw. Prävention von Unfällen dienen, teilnehmen.

Sicherheitshunderter Logo