Staplerführer:in
(gemäß § 6 Z 2 FK-V)
Wissenswertes zum Lehrgang Staplerführer:in (gemäß § 6 Z 2 FK-V)
Nehmen Sie zu Kursbeginn ein PASSBILD nach Passbildkriterien mit oder senden Sie uns ein Passbild per E-Mail zu. Sie erhalten Ihren Staplerausweis nach positiv absolvierter Prüfung im Scheckkartenformat!
Der/die Staplerführer:in ist berechtigt, nach vorgeschriebener Unterweisung und einer schriftlicher Bewilligung vom/von der Dienstgeber:in Lasten zu transportieren.
Zielgruppe
Personen, die mit Transportarbeiten in Betrieben beauftragt werden. Mindestalter 18 Jahre.
Voraussetzungen
Deutschkenntnisse, Grundrechnungsarten.
Karrieremöglichkeiten
Machen Sie Ihre Leidenschaft zum Beruf!
Seit Jänner 2021 - Gültig für den SVS-Sicherheitshunderter
Alle Gewerbetreibenden, Neuen Selbständigen und Freiberufler sowie landwirtschaftlichen Betriebsführer, die bei der SVS unfallversichert sind, können sich ab heuer eine finanzielle Unterstützung von der SVS holen, wenn sie an ausgewählten Kursen oder Praxistrainings, BFI Staplerführer/in zählt dazu, die der Förderung der Arbeitssicherheit bzw. Prävention von Unfällen dienen, teilnehmen.