Tierpfleger:in
Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung
Was erwartet Sie in der "Ausbildung Tierpflege"?
Tiere, die nicht in ihrer natürlichen Umgebung aufwachsen, müssen vom Menschen betreut und gepflegt werden. Tierpfleger/innen sorgen für das Wohlergehen der Tiere. Sie benötigen für Ihre Arbeit ein gutes Gespür für die Tiere und eine ausgeprägte Beobachtungsgabe. Tierpfleger/innen wissen über die Ansprüche der Tiere und ihren Lebensraum Bescheid und können Anlagen entsprechend gestalten. Sie sind in der Lage Futtermittel entsprechend den Bedürfnissen der Tiere zusammenstellen. Sie verfolgen und notieren Veränderungen und Auffälligkeiten im Verhalten, Aussehen oder Gesundheitszustand der Tiere und wissen, welche Maßnahmen Sie gegebenenfalls ergreifen müssen.
Theoretische Kursinhalte:
- Systematik, Anatomie und Physiologie der Tiere
- Tiergeografie und Verhaltenslehre
- Vererbungslehre, Tierzucht und Domestikation
- Tierpflege
- Hygiene
- Krankheitslehre
- Rechtliche Grundlagen von Tierschutz, Fang und Tiertransport
- Tierernährung
- Fachrechnen und allgemeine Grundlagen von Physik und Chemie
- Labortiere und Tierversuchstechnik
Das Praktikum von mindestens 1,5 Jahren organisieren Sie sich selbst. Das Praktikum wird zwar nicht im Rahmen dieser Kursveranstaltung durchgeführt, kann jedoch vor, während oder nach diesem Vorbereitungslehrgang absolviert werden.
Alle Details zur Ausbildung erfahren Sie in der kostenlosen Informationsveranstaltung (Kursnummer 5690).
Voraussetzungen:
Eine wesentliche Voraussetzung ist natürliche, vernünftige Tierliebe, Freude an körperlicher Arbeit, Akzeptanz von Schmutzarbeiten sowie Verantwortungsbewusstsein und Kommunikationsfähigkeit.
Wissenswertes zur Ausbildung:
Das Praktikum wird nicht im Rahmen der Ausbildung durchgeführt. Es kann vor, während oder nach dem Lehrgang absolviert werden.
Karrieremöglichkeiten:
In diesem Lehrgang werden Sie auf die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tierpfleger/in vorbereitet. Nach positivem Abschluss der Lehrabschlussprüfung sind Sie berechtigt, in Kliniken, Tiergärten, Wildparks, Tierpensionen oder Tierhandlungen zu arbeiten.
Um zur Lehrabschlussprüfung ausnahmsweise zugelassen zu werden, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und 1,5 Jahre einschlägige Praxis nachweisen.
Über die/den Kursleiter*in
"Die Tiere empfinden wie der Mensch Freude und Schmerz, Glück und Unglück." (Charles Darwin)
Mag. Moritz Schönpflug