Nostrifikation Stapler / Kran
Anerkennung von ausländischen Stapler- / Kranausweisen
(Nostrifikation)
Der/die Bewerber:in muss in der BFI-Regionalstelle nachstehende Voraussetzungen nachweisen:
- im Ausland erworbenen Kran-/Staplerausweis
- oder einen Nachweis über die Praxis von mindestens einem Jahr im Ausland (Basis Vollzeit; Teilzeit entsprechend länger)
- falls Dokumente nicht auf Deutsch, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.
Wissenswertes zur Nostrifikation- Stapler, Kran
Empfehlung:
Bei Ausbildungen die länger als 15 Jahre zurückliegen und die Ausbildungsrichtlinien unklar sind, ist eine Kurzüberprüfung - MC Test 13 Fragen, ca. 20 Min sowie in der Praxis (gleich wie bei der Staplerpraxisprüfung ca. 5-10 min.) durchzuführen.
Zielgruppe
Personen, welche einen österreichischen Kran- / Staplerausweis erhalten möchten
Voraussetzungen
Personen, die eine Qualifikation zum Führen von Staplern/Kränen in einem anderen Land erworben haben.
Karrieremöglichkeiten
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