Ausbildung medizinische Massage
Verkürzte Ausbildung für gewerbliche Masseure:innen
Was erwartet Sie in der Ausbildung:
diese Ausbildung richtet sich an gewerbliche Masseure:innen, die gemäß der Verordnung BGBl. Nr. 618/1993, bereits über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Masseure (abgelegte Prüfung nach 1. Oktober 1986) verfügen und weitere Kompetenzen erlangen möchten.
Wissenswertes zur Ausbildung:
Gemäß Ausbildungsverordnung beträgt eine Unterrichtsstunde im Rahmen der theoretischen als auch in der praktischen Ausbildung 50 Minuten.
Die Praktikumsstelle ist selbst zu organisieren und bei Anmeldung bekanntzugeben. Die Betreuung im Praktikum ist durch einen/e Arzt:Ärztin, Physiotherapeuten:in oder Heilmasseur:in zu übernehmen.
Nach positiven Abschluss sind Sie berechtig die Berufsbezeichnung "medizinischer Masseur“/„medizinische Masseurin“ zu führen.
Zielgruppe:
Gewerbliche Masseure:innen
Voraussetzungen:
- Gesundheitliche Eignung (ärztliches Zeugnis)
- Vertrauenswürdigkeit (polizeiliches Führungszeugnis) sowie
- Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Massage
(erfolgreich absolvierte Befähigungsprüfung, Module 1 - 3).
Karrieremöglichkeiten:
Mit diesem Zeugnis sind Sie berechtigt im Rahmen eines Dienstverhältnisses (z.B. in Kuranstalten, Krankenanstalten, bei Ärzten:innen, Physiotherapeuten:innen usw.) nach Anordnung bzw. Anleitung und Aufsicht eines Arztes oder eines Angehörigen des physiotherapeutischen Dienstes, eine klassische Massage, Packungsanwendungen, Thermotherapien, Ultraschalltherapien und Spezialmassagen zu Heilzwecken durchzuführen.