Ausbildung Röntgenassistenz

Was erwartet Sie in der "Ausbildung Röntgenassistenz"?

Als Röntgenassistent:in dürfen Sie unter Anordnung und Aufsicht von Ärzten oder Radiologietechnologen standardisierte Röntgenuntersuchungen durchführen, wie Thoraxröntgen, Knochendichtemessungen, Mammografien sowie Untersuchungen des Skelettsystems. Zudem assistieren Sie bei Röntgen-, MR- und CT-Untersuchungen und unterstützen bei der Lagerung der Patienten.

Zu Ihren Aufgaben gehört auch die Vorbereitung und Nachbereitung der Geräte und Untersuchungsräume. Sie organisieren und stellen die notwendigen Materialien bereit, um einen reibungslosen Ablauf der Untersuchungen zu gewährleisten. 

In dieser Ausbildung erwerben Sie sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse. Nach erfolgreichem Bestehen der kommissionellen Prüfung verfügen Sie über eine öffentlich-rechtlich anerkannte Qualifikation. Die Ausbildung umfasst 400 Unterrichtseinheiten (UE) Theorie und 780 Stunden Praktikum, das tagsüber stattfindet. Die Lehrgangsleitung übernimmt die Einteilung des Praktikums in die verschiedenen Tätigkeitsgebiete.

 

Wissenswertes zur "Ausbildung zur/zum Röntgenassisten:in"?

Die Ausbildung umfasst 400 UE Theorie und 780 Stunden Praktikum (tagsüber).

Theoretische Ausbildungsinhalte:

  • Anatomie und Physiologie: Organsysteme
  • Anatomie und (Patho-)Physiologie: Skeletto-muskuläres System
  • Röntgen- und MRT-Geräte, Röntgen- und MRT-Untersuchungen und Strahlenschutz
  • Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation
  • Berufsspezifische Rechtsgrundlagen
  • Patientenkommunikation
  • Praktikumsvorbereitung und Reflexion

Praktische Ausbildung:

Das gesetzlich definierte Praktikum wird durch das BFI organisiert und durch die Lehrgangsleitung zugeteilt. Durch eine genaue Definition der einzelnen Bereiche bieten wir Ihnen eine abwechslungsreiche und am Berufsbild orientierte Ausbildung. Bitte beachten Sie, dass das Praktikum finanziell nicht abgegolten wird.

ACHTUNG!
Viele Praktikumsstellen akzeptieren nur Praktikanten:innen, die einen Impfschutz gegen Masern, Mumps, Röteln, Varizellen (Schafblattern) und Hepatitis A + B nachweisen können. Lassen Sie deshalb rechtzeitig Ihren Impfschutz überprüfen. Wenden Sie sich dabei bitte an das Gesundheitsamt der Stadt Linz oder einen Arzt bzw. eine Ärztin Ihrer Wahl (Impfkarte mitbringen!).

Voraussetzungen:

Besuch der kostenlosen Informationsveranstaltung für medizinische Assistenzberufe, positiver Abschluss des Auswahlmodules und des Basismodules.

Karrieremöglichkeiten:

Sie erwerben mit dieser Ausbildung eine öffentlich-rechtlich anerkannte Qualifikation. Nach positivem Abschluss des Lehrganges sind Sie als Röntgenassisten:in berechtigt in  Krankenanstalten, fachärztlichen Ordinationen oder Gruppenpraxis zu arbeiten.

Wichtige Information betreffend Sozialversicherung!

Wir weisen darauf hin, dass das Sozialversicherungsgesetz (§ 4, Absatz 1, Zeile 5 i.d.g.F) allen potentiellen Ausbildungsstellen die volle ASVG-Versicherung sämtlicher Teilnehmer:innen einer Berufsausbildung nach dem MAB-G/MAB-AV über die Dauer der Ausbildung vorschreibt. Ausgenommen sind, gemäß § 5, Absatz 1, Zeile 16 SVG, unter anderem Schüler:innen in Ausbildung zu Gesundheitsberufen, wenn für sie als Geldleistungsbezieher:innen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz eine Teilversicherung in der Pensionsversicherung besteht (bei Lehrgangs-Ausbildung), sowie Teilnehmer:innen, die bereits im einem Dienstverhältnis stehen (bei Dual-Ausbildung). Wenn dies nicht zutrifft, ist der monatliche Beitragsanteil durch den Ausbildungsteilnehmer zu entrichten.