Brandschutz N1 für Betriebe mit besonderer Personengefährdung
Was erwartet Sie bei der Ausbildung N1 (Betriebe mit besonderen Personengefährdungen)
Ihr Wissen als Brandschutzbeauftragter erweitert sich im Hinblick auf die Anforderungen in Betrieben mit besonderen Personengefährdungen (siehe „Zielgruppe“)
Es wird unter anderem besonders eingegangen auf
• Aufenthalts- und Fluchtkonzept unter Berücksichtigung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen
• Evakuierungs- und Räumungskonzept
• Mittel der ersten Löschhilfe bei besonderer Personengefährdung
Wissenswertes zur Ausbildung N1
Ist für die unten angeführten Betriebe vorgeschrieben
Zielgruppe
Brandschutzbeauftragte:r
Beherbergungsstätten (auch Gastronomie)
Bildungseinrichtungen (Schulen, Universitäten, Kindergärten, …)
Bürogebäude
Wohnhausanlagen
Veranstaltungsstätten
Verkaufsstätten
Voraussetzungen
Abgeschlossene Ausbildungen Brandschutzwart.in und Brandschutzbeauftragte:r