Brandschutz N1 für Betriebe mit besonderer Personengefährdung

Was erwartet Sie bei der Ausbildung N1 (Betriebe mit besonderen Personengefährdungen)
Ihr Wissen als Brandschutzbeauftragter erweitert sich im Hinblick auf die Anforderungen in Betrieben mit besonderen Personengefährdungen (siehe „Zielgruppe“)
Es wird unter anderem besonders eingegangen auf
•    Aufenthalts- und Fluchtkonzept unter Berücksichtigung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen  
•    Evakuierungs- und Räumungskonzept
•    Mittel der ersten Löschhilfe bei besonderer Personengefährdung

Wissenswertes zur Ausbildung N1
Ist für die unten angeführten Betriebe vorgeschrieben

Zielgruppe
Brandschutzbeauftragte:r
Beherbergungsstätten (auch Gastronomie) 
Bildungseinrichtungen (Schulen, Universitäten, Kindergärten, …) 
Bürogebäude 
Wohnhausanlagen 
Veranstaltungsstätten 
Verkaufsstätten

Voraussetzungen
Abgeschlossene Ausbildungen Brandschutzwart.in und Brandschutzbeauftragte:r

 

Für beim AMS gemeldete Arbeitsuchende, übernimmt das AMS in bestimmten Fällen, die Kurskosten für diesen Kurs. Sprechen Sie mit Ihrem/Ihrer zuständigen AMS-BeraterIn!