Ausbildung Sicherheitsfachkraft

Informationsveranstaltung

Was erwartet Sie bei der Informationsveranstaltung zur Ausbildung als Sicherheitskraft
Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung erhalten Sie sämtliche Informationen über die Voraussetzungen, Ausbildungsziele, Inhalte, sowie Informationen zum organisatorischen Ablauf der Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft.

Wissenswertes zur Informationsveranstaltung zur Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft
Mit der Verordnung BGBl. Nr. 277/1995 hat der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte (SFK) geregelt. Als Sicherheitsfachkraft darf nur tätig werden, wer die Fachausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Sicherheitsfachkräfte sind unverzichtbare und wichtige Funktionsträger im betrieblichen Arbeitsschutzsystem. Nach dem Gesetz ist die Fachkraft ein innerbetrieblicher Berater, der den/die Arbeitgeber:in in allen Fragen zur Sicherheit und Gesundheit unterstützt.
Ausbildungsinhalte für die Sicherheitsfachkraft sind:
•    Einführung und Grundlagen
•    Rechtsgrundlagen und Normen
•    Grundsätze der Organisation und der Methoden des betrieblichen Arbeitnehmerschutzes
•    Sicherheit von Arbeitssystemen
•    Ergonomie
•    Schadstoffe
•    Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegung von Maßnahmen
•    Kosten-Nutzen-Analyse
•    Psychologische und betriebssoziologische Grundlagen des betrieblichen Arbeitnehmerschutzes
•    Schnittstellen
Durch die "Blended Learning" Variante kombinieren Sie die Vorzüge eines Kursbesuches (persönlicher Kontakt zum/zur Fachtrainer:in, Erfahrungsaustausch in der Gruppe) mit individuellen Selbstlernphasen von zu Hause aus!

Zielgruppe
Personen und Entscheidungsträger:innen, die über die im Arbeitnehmer:innenschutzgesetz festgelegte Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft informiert werden wollen.
 
Karrieremöglichkeiten
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