Unterstützung bei der Basisversorgung DIGI

Was erwartet Sie im Modul "Unterstützung bei der Basisversorgung" (UBV-DIGI)

Hier werden grundlegende pflegerische Inhalte sowie Grundlagen der Arzneimittellehre vermittelt. Nach Absolvierung des Moduls sind Sie in der Lage beeinträchtigte Menschen aller Altersstufen bei Aktivitäten des täglichen Lebens sowie bei Eigenaktivitäten und der Hilfe zur Selbsthilfe zu unterstützen.

Bei dieser Ausbildungsform erhalten Sie ihre erforderlichen Ausbildungsunterlagen Online und werden mit Unterstützung unseres Avatars durchgeleitet. Unsere Modulleitung unterstützt bei auftretenden Fragen (im Rahmen einer Fragestunde). Um Ihr theoretische Wissen zu festigen bzw. umsetzen zu können finden praktische Trainingstage statt.  

Ein Praktikum, welches unter Anleitung und Aufsicht eines:einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:in absolviert wird komplettiert die Ausbildung. 
(Praktikumsstätte: Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Alten- und Pflegeheime)


Inhalte: 

Unterstützung:
-    bei der Körperpflege
-    beim An- und Auskleiden
-    bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme 
-    im Zusammenhang mit Ausscheidungen 
-    bei der Förderung der Bewegungsfähigkeit 
-    beim Positionieren
-    bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln
-    bei der Vitalzeichenkontrolle (Blutdruck, Puls, Temperatur) 

Gesamtausmaß des UBV-Moduls: 118 UE Theorie / 48 Stunden Praktikum 

Wissenswertes zur Ausbildung:

Die grundlegende pflegerische Inhalte sowie Grundlagen der Arzneimittellehre werden gemäß der Gesundheits- und Kranken Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung (GUK-BAV) vermittelt.

Nach Absolvierung des UBV-Moduls sind Sie in der Lage beeinträchtigte Menschen aller Altersstufen bei Aktivitäten des täglichen Lebens sowie bei Eigenaktivitäten und der Hilfe zur Selbsthilfe zu unterstützen.

Detaillierte Informationen zu den Inhalten entnehmen Sie angeführten Link (Beschluss des Nationalrates/Novelle 2025)
UBV - Inhalte Neu ab 01.01.2025

 

Zielgruppe: 

  • Behindertenpädagogen:innen die vor 01.01.1995 ihre Ausbildung abgeschlossen haben,
  • Personen, die in Einrichtungen der Behindertenbetreuung (in Rahmen eines multiprofessionellen Teams) tätig sind,
    sowie
  • Zivildiener