Eigenprüfung §82b Gewerbeordnung leicht gemacht

Eigenprüfung §82b Gewerbeordnung leicht gemacht

Was erwartet Sie bei dem Kurs „Eigenprüfung §82b Gewerbeordnung leicht gemacht !“ 

Wussten Sie dass der /die Inhaber:in einer genehmigten Betriebsanlage diese regelmäßig [alle 5 Jahre] wiederkehrend zu prüfen hat, ob sie dem Genehmigungsbescheid und den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften entspricht ?

Die Prüfbescheinigung ist, sofern im Genehmigungsbescheid oder in den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften nicht anderes bestimmt ist, vom Anlageninhaber bis zum Vorliegen der nächsten Prüfbescheinigung in der Anlage zur jederzeitigen Einsicht der Behörde aufzubewahren bzw. der Behörde auf Aufforderung zu übermitteln.

Ein wichtiger Aspekt besteht hier aber auch hinsichtlich der Versicherung der Betriebsanlage, weiters ist ggf. eine Überschneidung zum Arbeitnehmer:innenschutz gegeben. 

Dieser Kurs vermittelt den Teilnehmer:innen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um diese Prüfung kosteneffizient selbst durchführen zu können. 

Wissenswertes zum Kurs „Eigenprüfung §82b Gewerbeordnung leicht gemacht !“ 

Folge Inhalte werden vermittelt: 

  • Genehmigung einer Betriebsanlage
  • Umgang mit Bescheiden und deren Änderung
  • §82b der Gewerbeordnung
  • Verfahrensarten (anzeige- bzw. genehmigungspflichtige Änderungen)
  • Verwaltungsstrafrecht
  • Ausnahmen gemäß §95 Arbeitnehmer:innenschutzgesetz
  • Überarbeitung von Evaluierungen
  • Verordnung brennbare Flüssigkeiten und Zusammenlagerung von Stoffen
  • Meldepflichten bei Betriebsübergabe
  • Leitlinie "Nachrüstung von Arbeitsmittel"

Zielgruppe

Betriebsanlageninhaber:innen, gewerberechtliche Geschäftsführer:innen, Ingenieurbüros, Mitarbeiter:innen aus dem Bereich Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz (z.B. Sicherheitsfachkraft) 

Voraussetzungen

relevanter Bezug zum Betriebsanlagenrecht
Grundwissen Arbeitnehmer:innenschutzgesetz