Fachsozialbetreuung Schwerpunkt Altenarbeit
Was erwartet Sie in der Ausbildung "Fachsozialbetreuung Schwerpunkt Altenarbeit"
Im Berufsbild Fachsozialbetreuer/in Schwerpunkt Altenarbeit sind für die Mitgestaltung der Lebenswelt von Menschen, die aufgrund von Alter und/oder Krankheit in ihrer Lebensgestaltung benachteiligt sind, mitverantwortlich. Nach positiver Absolvierung der Ausbildung verfügen Sie über umfangreiches Wissen um die vielfältigen Aspekte eines Lebens mit Unterstützungsbedarf und können eine breite Palette an Möglichkeiten der Begleitung.
Sie erwerben Kompetenzen im eigenverantwortlichen Bereich sowie, durch die in der Ausbildung inkludierte Ausbildung „Pflegeassistenz“, im Bereich der Pflege (gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz).
Tätigkeitsbereich I
- Durchführung der Grundtechniken der Pflege
- Durchführung von Grundtechniken der Mobilisation
- Körperpflege und Ernährung
- Krankenbeobachtung
- Dokumentation der durchgeführten Pflegemaßnahmen
- Pflege, Reinigung und Desinfektion von Behelfen
- Anlegen von Bandagen und Verbänden
- Verabreichung von Medikamenten
- Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie, z. B. Blutabnahme aus der Vene (außer bei Kindern), Mikro- und Einmalklistiergabe, Absaugen aus den oberen Atemwegen sowie dem Tracheostoma
Tätigkeitsbereich II
- Eingehen auf körperliche, seelische, soziale und geistige Bedürfnisse und Ressourcen
- Unterstützung bei der Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten für ein möglichst selbständiges und eigenverantwortliches Leben im Alter.
- Individuelle Begleitung bei der Sinnfindung und Neuorientierung in der Lebensphase Alter.
- Unterstützung bei der psychosozialen Bewältigung von Krisensituationen.
- Entlastung, Begleitung und Anleitung von Angehörigen und Laienhelfer/innen.
- Begleitung von Sterbenden und deren Angehörigen.
Wissenswertes zur Ausbildung:
Mit Beginn 2022 wurden Pflegeberufe im Qualifikationsregister aufgenommen.
Der Nutzen des Qualifikationsrahmens liegt in der Vergleichbarkeit, Übersetzbarkeit und Transparenz von Qualifikationen zwischen den europäischen Mitgliedsstaaten.
Näheres dazu: Qualifikationsregister Stufe 4 Pflegeassistenz
Nach positiver Absolvierung aller Einzelprüfungen sowie dem Praktikum können Sie zur kommissionellen Abschlussprüfung antreten, die aus folgenden Bereichen besteht:
kommissionelle Abschlussprüfung Pflegeassistenz:
- Grundzüge und Prinzipien der Akut- und Langzeitpflege einschließlich Pflegetechnik Teil 2
- Grundzüge medizinische Diagnostik und Therapie in der Akut- und Langzeitversorgung einschließlich medizinische Pflegetechnik Teil 2
kommissionelle Abschlussprüfung Fachsozialbetreuung:
- Planung und Durchführung eines Fachprojektes in der Praxis samt Dokumentation und einer mündlichen Prüfung.
Mögliche Arbeitsfelder stehen Ihnen zur Verfügung:
- Alten und Pflegeheim
- Rehabilitationseinrichtungen
- Geriatrische Tageszentren
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Krankenhäuser
- Mobile Pflege
- Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge
Voraussetzungen:
- Mindestalter 17 Jahre
- Polizeiliches Führungszeugnis (zu Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate)
- Ärztliches Attest (körperlichen und geistigen Gesundheit. Zu Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate)
- Positiver Abschluss der 9. Schulstufe (Ausnahmen in Einzelfällen möglich)
- Gute Deutschkenntnisse (Sprachniveau B2)
- 40 Stunden Schnupperpraktikum
- Verpflichtender Besuch einer Informationsveranstaltung
- Positive Absolvierung eines Aufnahmetestes
Karrieremöglichkeiten:
Weiterbildungsmöglichkeiten, unter Anrechnung Ihrer bisherig absolvierten Ausbildung, werden angeboten.
Förderungen der Ausbildungskosten sind möglich - informieren Sie sich!