Ausbildung Heimhilfe
Was erwartet Sie in der Ausbildung "Heimhilfe"
In Ihrer Funktion als Heimhelfer:in unterstützen Sie betreuungsbedürftige Personen aller Altersstufen, welche durch Alter, gesundheitliche Beeinträchtigung oder schwerwiegende soziale Umstände nicht in der Lage sind sich selbst zu versorgen.
Sie unterstützen bei der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens im Sinne der Unterstützung von Eigenaktivitäten und der Hilfe zur Selbsthilfe. Als wichtiges Bindeglied zwischen dem/der Klienten:in, dessen/deren sozialem Umfeld und allen anderen Bezugspersonen arbeiten Sie im Team mit der Hauskrankenpflege und den Angehörigen der mobilen Dienste.
Im Rahmen der Betreuungsplanung führen Sie Aufgaben im hauswirtschaftlichen Bereich eigenverantwortlich auf Anordnung von Klienten:innen und Angehörigen der Sozial- und Gesundheitsberufe durch. Die Tätigkeiten und Aufgaben im Bereich der Unterstützung bei der Basisversorgung führen Sie unter Anleitung und Aufsicht von Angehörigen der Gesundheitsberufe durch.
Nach positiver Ablegung der kommissionellen Prüfung sind Sie berechtigt, die Tätigkeiten eines/er Heimhelfers:in bei mobilen Diensten und (teil)stationären sozialen Einrichtungen auszuüben.
Wissenswertes zur Ausbildung:
Neu ab 01.01.2025:
Aufgrund der GUK-Novelle 2025 (gültig ab 01.01.2025) haben sich Veränderungen im Inhalt sowie Stundenumfang der Ausbildung ergeben.
Das Modul "Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV)" wurde um den Inhalt der "Vitalzeichenkontrolle" erweitert.
Näheres dazu entnehmen Sie unten angeführten Verlinkungen zum Beschluss des Nationalrates:
HH- Teil I Neu ab 01.01.2025
UBV-Teil I Neu ab 01.01.2025
Seit Herbst 2024:
besteht die Möglichkeit die Ausbildung Heimhilfe im DIGI–Format zu absolvieren.
Neben den klassischen Präsenzphasen gibt es nun auch Online- und Selbstlernphasen, um den Lernstoff flexibler und individueller zu vermitteln.
Durch die digitale Erweiterung möchten wir allen Interessenten:innen die Chance geben, sich beruflich weiterzuentwickeln und die Ausbildung in einem, für Sie entsprechendem Format, zu absolvieren.
Näher Informationen dazu erhalten Sie bei den Kolleginnen am jeweiligen BFI-Standort
Die Ausbildungskosten:
werden unter Erfüllung der unten angeführten Voraussetzungen sowie nach Vorlage einer Bedarfsmeldung (erfolgt von einem SHV bzw. Alten- und Pflegeheim an das Land OÖ) vom Land OÖ übernommen.
Näheres dazu erfahren Sie in unsere Informationsveranstaltung!
Voraussetzungen:
- Vollendetes 17. Lebensjahr
- Ärztliches Attest (bei Kursbeginn nicht älter als 3 Monate)
- Polizeiliches Führungszeugnis (bei Kursbeginn nicht älter als 3 Monate)
zudem: - Absolviertes Schnupperpraktikum im Ausmaß von 24 Stunden
- Besuch der Informationsveranstaltung (Anmeldung erforderlich)
- Positives Aufnahmeverfahren
- Beherrschung der deutschen Sprache
Zielgruppe:
Personen die ihre berufliche Zukunft in der Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen sehen.