Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson (SVP)
Was erwartet Sie bei der Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson (SVP)
Die Arbeitssicherheit stellt in der heutigen Zeit sehr hohe Anforderungen an Arbeitnehmer:innen sowie Arbeitgeber:innen.
Laut dem Arbeitnehmer:innenschutzgesetz und dessen anhängenden Verordnungen schreibt der Gesetzesgeber die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen (kurz: SVP) vor, wenn in einem Betrieb regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer:innen beschäftigt werden.
Nebst den Präventivkräften (dieses sind Arbeitsmediziner:innen und Sicherheitsfachkräfte) tragen Sicherheitsvertrauenspersonen eine wichtigen Beitrag im Arbeitnehmer:innenschutz bei und arbeiten mit diesen Personen zusammen. Sie nehmen dabei die Rolle von Multiplikatoren ein.
In Ihrer Funktion informieren und unterstützen Sie die Arbeitnehmer:innen unter anderem in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Weiters beraten Sie die Arbeitgeber:innen bei der Durchführung des Arbeitnehmer:innenschutzgesetzes.
Als Sicherheitsvertrauenspersonen dürfen nur Arbeitnehmer:innen bestellt werden. Sie müssen die für ihre Aufgaben notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Arbeitgeber haben den Sicherheitsvertrauenspersonen unter Bedachtnahme auf die betrieblichen Belange Gelegenheit zu geben, die für ihre Tätigkeit erforderlichen näheren Fachkenntnisse zu erwerben und zu erweitern.
Wissenswertes zur Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson (SVP)
Sie werden optimal auf Ihre Tätigkeit als Sicherheitsvertrauensperson im Unternehmen vorbereitet. Anhand von Fallbeispielen analysieren Sie Arbeitsplätze, bearbeiten mögliche Gesundheitsgefahren und erstellen Verbesserungsmöglichkeiten für individuelle Situationen unter Beachtung rechtlicher Grundlagen.
Zielgruppe
Personen, die im Sinne des § 10 ASchG als Sicherheitsvertrauenspersonen tätig werden/sind.
Voraussetzungen
Keine
Karrieremöglichkeiten
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