Elektro-Sicherheitsvorschriften für den Befähigungsnachweis
gem. Anlage 1 der Elektrotechnikzugangs-Verordnung
Was erwartet Sie bei dem Kurs Elektrotechnische Sicherheitsvorschriften
In diesem Kurs werden die Inhalte gemäß der Anlage 1 der Elektrotechnikzugangsverordnung durchgenommen.
Inhalte gemäß der Verordnung sind:
- Wirkungen des elektrischen Stromes auf den Menschen, erste Hilfe bei Elektrounfällen
- Stromausbreitung im Erdreich, Spannungstrichter, Erder, Schrittspannung
- Fehlerspannung und Berührungsspannung, Potentialausgleich
- Messung und Prüfung von Erdern
- Leitungsschutz, Schmelzsicherungen, Leitungsschutzschalter
- Elektrotechnikgesetz, ÖVE-Vorschriften, nationale und internationale elektrotechnische
Sicherheitsvorschriften, Vorschriften über die Normalisierung und Typisierung, Normen,
Vorschriften über Unfallverhütung und Arbeitnehmerschutz - elektrotechnisches Prüfwesen
- Errichtungsvorschriften für Niederspannungsanlagen (ausgenommen Schutzmaßnahmen)
- Errichtungsvorschriften für Hochspannungsanlagen
- Errichtungsanlagen für Blitzschutzanlagen
- Schutzmaßnahmen in den Niederspannungsanlagen (Schutzkleinspannungen, Schutztrennung,
Schutzisolierung, Schutzerdung, Schutzleitungssystem, FI-Schutzschaltung,
Prüfung der Schutzmaßnahmen, Reparatur von Geräten) - praktische Übungen (Erdungsmessungen, Bestimmung des spezifischen Erdungswiderstandes,
Schleifenwiderstandsmessungen, Prüfung der FI-Schutzschaltung, Prüfung des
Potentialausgleiches, Isolationswiderstandsmessung)
Wissenswertes zur Ausbildung zur Elektrotechnische Sicherheitsvorschriften
Abschluss bildet eine kommissionelle Prüfung zwei Wochen nach Ende der Schulung.
Vorläufige Prüfungstermine: 13.03.2024, 30.10.2024.
Zielgruppe
Absolventen der WMS für Elektrotechnik, Absolventen von HTLs und inländischen Universitäten der Fachrichtung Elektrotechnik und alle elektrotechnisch interessierten Personen.
Voraussetzungen
Für den Zugang zum Gewerbe „Elektrotechnik“ wird die WMS-/ HTL- oder Studienfachrichtung Elektrotechnik vorausgesetzt, da nur diese Fachrichtung den vom Gesetzgeber geforderten energietechnischen Schwerpunkt aufweist.