Nostrifikation Stapler / Kran

Anerkennung von ausländischen Stapler- / Kranausweisen

(Nostrifikation) 

Der/die Bewerber:in muss in der BFI-Regionalstelle nachstehende Voraussetzungen nachweisen:

  • im Ausland erworbenen Kran-/Staplerausweis 
  • oder einen Nachweis über die Praxis von mindestens einem Jahr im Ausland (Basis Vollzeit; Teilzeit entsprechend länger)
  • falls Dokumente nicht auf Deutsch, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.

Wissenswertes zur Nostrifikation- Stapler, Kran

Empfehlung:

Bei Ausbildungen die länger als 15 Jahre zurückliegen und die Ausbildungsrichtlinien unklar sind, ist eine Kurzüberprüfung - MC Test 13 Fragen, ca. 20 Min sowie in der Praxis  (gleich wie bei der Staplerpraxisprüfung ca. 5-10 min.) durchzuführen.

Zielgruppe

Personen, welche einen österreichischen Kran- / Staplerausweis erhalten möchten

Voraussetzungen

Personen, die eine Qualifikation zum Führen von Staplern/Kränen in einem anderen Land erworben haben.

Karrieremöglichkeiten

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