Befähigte Person zur Prüfung von betriebsspezifischen Arbeitsmitteln
Was erwartet Sie bei der Ausbildung Befähigte Person zur Prüfung von betriebsspezifischen Arbeitsmitteln
Laut dem Arbeitnehmer:innenschutzgesetz (ASchG) und dessen weiterführenden Gesetzen und Verordnungen schreibt der Gesetzgeber die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln in periodischen Abständen von 12 Monaten (längstens alle 15 Monate) vor. Dieser Kurs widmet sich dem Schwerpunkt Anschlagmittel und Hebezeuge.
Wissenswertes zur Ausbildung Befähigte Person zur Prüfung von betriebsspezifischen Arbeitsmitteln
In diesem Kurs vermitteln wir Ihnen Inhalten aus den folgenden Themenbereichen:
Relevante Abschnitte des Arbeitnehmer:innenschutzgesetzes (ASchG)
Relevante Abschnitte der Arbeitsmittelverordnung [AM-VO]
Arbeitsplatzevaluierung und deren Auswirkungen auf die Arbeitsmittelprüfung
Verwaltungsstrafrecht
Umgang mit Betriebsanleitungen
Maschinensicherheitsverordnung [MSV 2010]
Dokumentation einer „wiederkehrenden Prüfung“
Umgang mit PSA (Theorie) :
Allgemeine Zustandskontrolle und Ablegereife
Prüfung von Hebegurten und Hebeschlaufen (Theorie):
Allgemeine Zustandskontrolle und Ablegereife
Prüfung von Ketten und Kettengehängen (Theorie):
Allgemeine Zustandskontrolle
Ursachen für Verschleißerscheinungen
Typische Fehlerbilder
Grenzen der Fehlererkennung
Prüfung von Handkettenzügen (Theorie):
Allgemeine Zustandskontrolle
Ursachen für Verschleißerscheinungen
Typische Fehlerbilder
Grenzen der Fehlererkennung
Prüfung von Elektrokettenzügen (Theorie):
Beispiele diverser Bauarten
Direkte und Indirekte Überlastsicherung [z.B. Funktionsbeschreibung einer Rutschkupplung]
Allgemeine Zustandskontrolle
Ursachen für Verschleißerscheinungen
Typische Fehlerbilder
Grenzen der Fehlererkennung
Zielgruppe
Personen, die mit der Eigenprüfung bzw. Prüfung von Arbeitsmitteln betraut sind
Instandhaltungspersonal
Geschäftsführer:innen, leitende Angestellte
Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsvertrauenspersonen
Voraussetzungen
keine