Aufnahmeprüfung für die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft
Was erwartet Sie bei der Aufnahmeprüfung für die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft
Grundsätzlich regelt der Gesetzgeber in der SFK-VO (SFK-Verordnung) die Zugangsvoraussetzungen.
Für Personen ohne entsprechendes Hochschulstudium, Werkmeisterschule etc. kommt Abs. §7 SFK-VO zur Anwendung:
Zulassung zur Fachausbildung
§ 7. (2) Sonstige Personen dürfen zur Fachausbildung zugelassen werden, wenn sie
1. eine mindestens vierjährige betriebliche Tätigkeit ausgeübt haben und
2. durch Ablegung einer Aufnahmeprüfung an der Ausbildungseinrichtung nachgewiesen haben, daß sie über ausreichende Grundkenntnisse auf technischem Gebiet verfügen.
Wissenswertes zur Aufnahmeprüfung für die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft
Zu beantworten ist ein Fragebogen mit 50 Multiple Choice Fragen.
Abgefragt wird das Basiswissen im Bereich Mathematik, Physik, Elektrotechnik und Maschinenbau.
Mögliche Fragestellungen:
- Mathematik: Umwandlung km/h <-> m/s ; Bruchrechnen mit Klammerausdrucken und „Punkt vor Strich“
- Elektrotechnik: Ohm´sches Gesetz; Elektronische / Elektrische Bauteile; Energie und Energieversorgung
- Maschinenbau: Getriebe und Riementrieb; logische Schlussfolgerungen bei Vergleichen ; direktes & indirektes Verhältnis.
Pro richtig beantwortete Frage ist 1 Punkt (50 Punkte total) erreichbar; mindestens 25 Punkte sind für die Aufnahme in den Lehrgang erforderlich!
Zielgruppe
Personen, die die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft absolvieren möchten, jedoch die Zulassungskriterien nicht unmittelbar erfüllen.
Voraussetzungen
Keine