Tätigkeiten der Pflegefachassistenz
Sie unterstützt Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie ÄrztInnen eigenverantwortlich sowie nach Anordnung.
Der Tätigkeitsbereich der Pflegefachassistenz umfasst:
- die eigenverantwortliche Durchführung der ihnen von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege oder Ärzten übertragenen Aufgaben der Pflegeassistenz gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) § 83 Abs. 2 und 4,
- das Handeln in Notfällen gemäß § 83 Abs. 3
- die eigenverantwortliche Durchführung der ihnen von Ärzten übertragenen weiteren Tätigkeiten im Rahmen der Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie gemäß Abs. 2 und
- die Anleitung und Unterweisung von Auszubildenden der Pflegeassistenzberufe.
Detaillierte Informationen zu den Tätigkeitsbereichen entnehmen Sie aus dem weiterführenden Link „Rechtliche Informationen (RIS)“.
Diese Upgrade Ausbildung spricht ausgebildete Pflegeassistenten/innen an welche das Berufsbild der Pflegefachassistenz erhalten möchten (Einstieg in das 2. Ausbildungsjahr)
Je nach Angebot der einzelnen BFI Standorte, kann dieses Upgrade im Rahmen einer Vollzeitausbildung (Dauer: 1 Jahr) oder in berufsbegleitender Form (Dauer: 2 Jahre) absolviert werden.
Ausbildungsinhalte
Themenfelder Upgrade Ausbildung bzw. 2. Ausbildungsjahr
- Grundsätze der professionellen Pflege II
- Pflegeprozess II
- Zielgruppen- und settingorientierte Beziehungsgestaltung und Kommunikation
- Zielgruppen- und settingorientierte Pflege inkl. Pflegetechnik 1
- Zielgruppen- und settingorientierte med. Diagnostik und Therapie inkl. medizinische Pflegetechnik 1
- Zielgruppen- und settingorientierte Pflege inkl. Pflegetechnik 2
- Zielgruppen- und settingorientierte med. Diagnostik und Therapie inkl. medizinische Pflegetechnik 2
- Kooperation, Koordination und Organisation II
- Entwicklung und Sicherung von Qualität II
- Lernbereich Training und Transfer II
- Modul Schriftliche Arbeit im Fachbereich
Praktikum
- Akutpflege (operative und konservative Fachbereiche)
- Langzeitpflege (Pflegeheim Mobile, Pflege, Geriatrische Tageszentren, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung mit Pflegeschwerpunkt)
- Zielgruppenspezifisches Praktikum (mobile, ambulante, teilstationäre und stationäre Versorgungsformen
- Wahlpraktikum (mobile, ambulante, teilstationäre und stationäre Versorgungsformen)
- Theorie – Praxistransfer: (Lernbereich Training und Transfer, Fertigkeitentraining, Simulationsverfahren, Praxisreflexion)
Übersicht
Pflegeassistenz (PA) | Pflegefachassistenz (PFA) | Aufschulung Pflegeassistenz (PFA) | |
Dauer: | 1 Jahr (1.600 h) | 2 Jahre (3.200 h) | 1 Jahr (1.600 h) |
Abschluss: | PA-Zeugnis | PFA-Diplom | PFA-Diplom |
Aufnahme: | abgeschlossene Schulpflicht, vollendetes 17. Lebensjahr, gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Kenntnisse der deutschen Sprache (B2) | pos. 10 Schulstufe oder abgeschlossene Berufsausbildung, mehrjährige Berufserfahrung, vollendetes 17. Lebensjahr, gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Kenntnisse der deutschen Sprache (B2) | Berufsberechtigung zur Pflegeassistenz (vorm. Pflegehilfe), gesundheitliche Eignung, Vertrauenswürdigkeit, Kenntnisse der deutschen Sprache (B2) |
Vor Aufnahme in die Ausbildung „Pflegefachassistenz“ ist ein Aufnahmeverfahren zu absolvieren sowie ein Gespräch mit der Aufnahmekommission der Schule für Gesundheits- und Krankenpflegeschule zu führen. Die Kommission trifft die endgültige Entscheidung über die Aufnahme.
Als PflegefachassistentIn haben Sie Zugang zur Berufsreifeprüfung und können nach positivem Abschluss der Berufsreifeprüfung (BRP) das FH-Studium „Gesundheits- und Krankenpflege“ oder andere Gesundheitsstudien ins Auge fassen.