Fachsozialbetreuer/innen mit Schwerpunkt Behindertenarbeit üben ihre Tätigkeit gleichermaßen wie Fachsozialbetreuer Schwerpunkt Behindertenbegleitung in den zentralen Lebensfeldern von behinderten Menschen aus. Im Bereich der Pflege verfügen FSB BA jedoch zusätzlich über die Berufsberechtigung eines/einer Pflegeassistents/in. Hier darf der/die Fachsozialbetreuer/in Schwerpunkt Behindertenarbeit, im Vergleich zum/zur FSB BB, umfassendere Pflegemaßnahmen durchführen. Darunter fallen:
- Mitwirkung und Durchführung an der ihnen von den Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege übertragenen Pflegemaßnahmen
- Handeln in Notfällen
- Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie, sowie
- Pflegemaßnahmen
Die Durchführung von Pflegemaßnahmen darf nur nach Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erfolgen.